Klassen


Klasse B
PKW

Zulässig sind:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen die Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg,
  • die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
    a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
    b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Mindestalter

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Belgeiteten Fahren
  • 17 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung)

Vorbesitz: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: L, AM
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung


Klasse BE
Kombinationen aus PKW oder leichten LKW mit etwas größeren Anhänger

Zulässig sind:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in der Klasse B oder B96 fallenden Kombinationen übersteigen.

Mindestalter

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Belgeiteten Fahren

Vorbesitz: Klasse B
Beinhaltet Klasse: L, M, S
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung


Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
Dreirädrige Kleinkrafträder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Zulässig sind:

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei-/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 kW
  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

  • Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 01. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedinte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 01. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Mindestalter

  • 15 Jahre

Vorbesitz: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: Keine
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung


Klasse A1
Leichtkrafträder

Zulässig sind:

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kW/kg.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:

  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18. Januar 2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Mindestalter

  • 16 Jahre

Vorbesitz einer andere Klasse: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: AM
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung


Klasse A2

Zulässig sind:

  • Krafträder bis maximal 35 kW (48 PS) Leistung sowie maximal 0,2 kW/kg Leistungsgewicht.

Mindestalter

  • 18 Jahre

Vorbesitz einer andere Klasse: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung


Klasse A
Schwere Krafträder

Zulässig sind:
Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)

  • mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³,
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter

  • 24 Jahre
  • 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Vorbesitz: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung