Klassen
Klasse B
PKW
Zulässig sind:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen die Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg,
- die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Belgeiteten Fahren
- 17 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung)
Vorbesitz: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: L, AM
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Klasse BE
Kombinationen aus PKW oder leichten LKW mit etwas größeren Anhänger
Zulässig sind:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in der Klasse B oder B96 fallenden Kombinationen übersteigen.
Mindestalter
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Belgeiteten Fahren
Vorbesitz: Klasse B
Beinhaltet Klasse: L, M, S
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
Dreirädrige Kleinkrafträder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Zulässig sind:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei-/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 01. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedinte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 01. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mindestalter
- 15 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: Keine
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Klasse A1
Leichtkrafträder
Zulässig sind:
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kW/kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18. Januar 2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mindestalter
- 16 Jahre
Vorbesitz einer andere Klasse: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: AM
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Klasse A2
Zulässig sind:
- Krafträder bis maximal 35 kW (48 PS) Leistung sowie maximal 0,2 kW/kg Leistungsgewicht.
Mindestalter
- 18 Jahre
Vorbesitz einer andere Klasse: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Klasse A
Schwere Krafträder
Zulässig sind:
Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)
- mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³,
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter
- 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Vorbesitz: nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung